Produkte

ANELK Pharma besitzt eine Großhandels-Erlaubnis gemäß § 52a AMG (Arzneimittelgesetz).

Seit Inkrafttreten der 12. AMG-Novelle am 06.08.2004 ist der Großhandel mit Arzneimitteln grundsätzlich nur möglich, wenn eine Erlaubnis nach § 52a AMG erteilt wurde.

Damit sind wir als pharmazeutischer Großhändler in der Lage, Ihnen ein nahezu uneingeschränktes Sortiment an pharmazeutischen Produkten in Original-Markenqualität zu bieten. Zudem beliefern wir Sie gerne mit Medizinprodukten, Praxisbedarf und Medizintechnik.

Nachfolgend finden Sie unser vollständiges Produkt-Portfolio: