Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.     Allgemeines: 

1.1.     Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen treten mit Wirkung ab des als Stand angegebenen Datums in Kraft und ersetzen unsere bis dahin gültigen allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.2.     Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.     Vertragsgegenstand:

2.1.     Unsere Angebote sind freibleibend. Der Inhalt von Verträgen richtet sich ausdrücklich nur nach dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins sowie diesen Verkaufsbedingungen. Bestellungen und mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.

2.2.     Es gilt grundsätzlich nur die jeweils aktuelle Sortiments- und Leistungsübersicht.

2.3.     Die in unseren Sortimentslisten und sonstigen Werbematerialien gemachten Angaben dienen nur der Produkt- und Unternehmensbeschreibung und werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird.

3.     Preise:

3.1.     Unsere Listenpreise sind freibleibend, netto und gelten ausschließlich für den Inlandsbedarf.

3.2.     Die in unseren Preislisten oder sonstigen allgemeinen Mitteilungen angegebenen Preise sind netto, unverbindlich und freibleibend. Soweit im konkreten Fall nichts anderes vereinbart wird, gilt für die jeweilige Lieferung der am Tag der Versandbereitstellung gültige Preis, d. h. im Falle von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der jeweils in der Lauer-Taxe für die konkrete Handelsstufe geltende „Lauer“-Preis i. V. m. den maßgeblichen Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung; für nicht in der Lauer-Taxe enthaltene Waren der in unserer Preisliste ausgewiesene Preis. Die Preise verstehen sich jeweils netto einschließlich Verpackung, zzgl. Versandkosten (Porto, Fracht) und zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.     Lieferung:

4.1.     Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt unsere Lieferung ab Werk/Auslieferungslager an unserem Geschäftssitz auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfolgt die Lieferung auf Sonderwunsch des Kunden auf einem besonderen Versandweg oder zu einem speziellen (Eil-) Termin, so sind hierdurch entstehende etwaige Mehrkosten vom Kunden zusätzlich zu tragen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware einem ordnungsgemäß ausgewählten Versand – bzw. Transportunternehmen (z. B. Spediteur, Frachtführer, Post, Paketdienst) oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben. Unsere Lieferverpflichtung gilt mit dieser ordnungsgemäßen Übergabe als erfüllt.

4.2.     Wir sind zu Teillieferungen in dem Umfang berechtigt, der dem Kunden zumutbar ist.

4.3.     Sofern zwischen uns und dem Kunden schriftlich nichts anderes vereinbart wird, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Schriftlich verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen ab Vertragsschluss zu laufen, es sei denn, der Kunde ist zu Vorleistungen verpflichtet. Im letztgenannten Fall beginnen vereinbarte Fristen mit Eingang der Gegenleistung des Kunden bei uns zu laufen.

4.4.     Erkennbare Transportschäden sind uns und dem mit der Lieferung beauftragten Transportunternehmen (Spediteur, Frachtführer, Paketdienst usw.) unverzüglich, verdeckte Transportschäden innerhalb von spätestens 4 Werktagen nach Anlieferung vom Kunden schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Bestell- und Lieferunterlagen zu untersuchen und Schäden bzw. Abweichungen unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Lieferung insoweit als genehmigt.

4.5.     Werden wir durch unseren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig mit der vom Kunden bestellten Ware beliefert, so geraten wir durch die hierdurch verursachte Verzögerung gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, es sei denn, die nicht rechtzeitige bzw. nicht erfolgte Selbstbelieferung ist durch uns zu vertreten. Verzögert sich unsere Selbstbelieferung mit der vom Kunden bestellten Ware um mehr als 6 Wochen oder steht fest, dass die Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten nicht erfolgt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Wir sind nicht verpflichtet, uns bei einem von uns unverschuldeten teilweisen oder vollständigen Ausfall unseres Vorlieferanten bei einem Drittlieferanten einzudecken, es sei denn, dies wäre uns ohne wesentlichen wirtschaftlichen und zeitlichen Zusatzaufwand möglich.

4.6.     In Fällen höherer Gewalt und anderen Ereignissen, die wir bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen und verhindern können, wie z. B. Streiks oder Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote, sonstige behördliche Maßnahmen und Auflagen, Krieg bzw. kriegsähnliche Verhältnisse, welche uns ohne eigenes, uns zurechenbares Verschulden daran hindern, die Ware zu verbindlich oder unverbindlich vereinbarten Terminen bzw. Fristen zu liefern, verlängern sich diese Termine bzw. Fristen – auch während eines Verzugszeitraumes – um die Dauer der mit der höheren Gewalt bzw. den genannten Umständen verursachten Störungen. Überschreitet die hierdurch verursachte Verzögerung unserer Lieferung den Zeitraum von 6 Wochen, so können wir und/oder unser Kunde hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurücktreten. Wird auf Grund der höheren Gewalt bzw. der in Satz 1 genannten sonstigen Umstände unsere Lieferung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, so sind wir insoweit von unserer Lieferpflicht befreit bzw. zum Rücktritt berechtigt. Eventuelle gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. Sonstige Ansprüche des Kunden bestehen in den in Ziff. 5.5 und 5.6 genannten Fällen nicht.

4.7.     Kommt der Kunde in Annahme- und/oder Schuldnerverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen gem. Satz 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.8.     Bei Aufträgen ab einem Lieferwert von EUR 250,- netto, also nach Abzug der Umsatzsteuer und etwaiger Preisnachlässe, liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Verpackung frei Haus unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach unserer Wahl. Bei Sonderwünschen werden die Mehrkosten berechnet.

4.9.     Bei Aufträgen unter einem Lieferwert von EUR 100,- netto werden EUR 6,90 Kostenanteil berechnet.

4.10. Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, Paketdienst oder einem Spediteur übergeben worden ist. Mit dieser Übergabe geht die Gefahr auf den Käufer über.

5.     Zahlung:

5.1.     Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar.

5.2.     Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz sowie EUR 5,00 Mahnkostenanteil berechnet.

5.3.     Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. (Zahlungseingang).

5.4.      Eine Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung behalten wir uns im Einzelfall vor.

5.5.     Wir nutzen das SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug von Forderungen. Soweit der Käufer uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat oder sofern wir eine bereits erteilte Einzugsermächtigung im Rahmen des SEPA Lastschriftverfahrens weiter verwenden, werden wir den Rechnungsbetrag unmittelbar nach der Auslieferung der Bestellung einziehen.

5.6.     Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Käufers.

5.7.     Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6.     Eigentumsvorbehalt:

6.1.     Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab.

6.2.     Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteiles solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

6.3.     Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

7.     Gewährleistung und Haftung:

7.1.     Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

7.2.     Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Rücknahme gegen Lieferung mangelfreier Ware. Falls nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Verlangen des Käufers auf Ersatzlieferung fehlerfreie Ware durch uns als Ersatz geliefert wird, wird dem Käufer der von ihm für die Ware gezahlte Betrag erstattet.

7.3.     Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir übernehmen insbesondere keine Gewähr für Schäden an der Ware, die durch unsachgemäße Anwendung, Transport oder Lagerung verursacht wurden, sofern diese Schäden nicht auf unser schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.

7.4.     Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

8.     Abtretung, Inkasso 

8.1.     Wir sind berechtigt, die gegen unseren Kunden bestehenden Forderungen an Dritte, z. B. zu Finanzierungszwecken, abzutreten.

8.2.     Unabhängig von Ziff. 8.1 sind wir ebenfalls berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ein registriertes Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten der Einschaltung des Inkassounternehmens im Rahmen des Angemessenen als Verzugsschaden zu erstatten.

9.     Retouren:

Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur auf Basis der jeweils aktuellen Version unserer gesonderten Retourenregelung.

10.     Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

10.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort für unsere Leistung der Ort unseres Hauptsitzes.

10.2. Maßgeblicher Gerichtsstand ist bei dem Gericht, das für den Ort unseres Hauptsitzes (Geschäftssitz) zuständig ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zu verklagen.

10.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

11.     Datenspeicherung:

Kundendaten werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, elektronisch gespeichert und verarbeitet.

12.     Schlussbestimmungen:

12.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen ist ihre Geltung ausgeschlossen, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

12.2. Ist eine vertragliche Vereinbarung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.